Entschuldigungsverfahren am Gauß ab 25/26
Aus gegebenen Anlass finden Sie an dieser Stelle das Entschuldigung- und Beurlaubungsverfahren einfach erklärt.
Ab dem Schuljahr 2025/26 bitten wir Sie, am ersten Tag der Abwesenheit vor Beginn des eigenen Unterrichts ihr Kind über SDUI als abwesend zu melden. Damit ist der Schüler/die Schülerin entschuldigt. Erfolgt diese Entschuldigung über SDUI, fernmündlich, mündlich oder schriftlich nicht, muss der Schüler/die Schülerin spätestens am 2. Tag des erstmaligen Fehlens schriftlich entschuldigt sein. Diese schriftliche Entschuldigung muss an die Klassenleitung//TutorIn (Dato- Ausdruck) per E- mail mit eingescannter Unterschrift erfolgen.
Eine Vorlage für die schriftliche Entschuldigung (falls notwendig) finden Sie im Schulplaner auf Seite 116. Füllen Sie diese bitte aus, unterschreiben Sie sie, fotografieren Sie das Dokument und senden Sie es als Anhang per E-Mail an die genannten Personen. Eine Liste der Lehrer/innen und deren E-Mai-Adressen finden Sie unter https://www.cfg-hockenheim.de/schulleben/kollegium/ .
Einen Antrag zur Befreiung vom Unterricht stellen Sie bitte deutlich im Voraus. Vorlagen hierfür finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie auch zu beachten, dass eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nur dann gewährt werden kann, wenn sie rechtzeitig beim Klassenlehrer/in bzw. bei der Schulleitung beantragt wurde. Eine Verlängerung der Ferien sieht die Verwaltungsvorschrift auch im Bereich der wichtigen persönlichen Gründe ausdrücklich nicht vor. Richten Sie Ihre Urlaubsplanung bitte nach den Ferienterminen des Landes Baden-Württemberg aus und sehen Sie bitte von Freistellungsanträgen, die über die offizielle Ferienzeit hinausgehen, ab. Eine Übersicht über die Ferien bzw. unterrichtsfreien Tage entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Abholung der kranken Schülerinnen und Schüler
Bereits vor zwei Schuljahren haben wir ein neues Abholungssystem eingeführt, das wir auch in diesem Schuljahr fortsetzen werden. Erfolgt ein Anruf durch das Sekretariat, Ihr Kind abzuholen, bitten wir Sie, sich zuerst im Sekretariat zu melden. Das Sekretariat bittet Sie mit einer Bestätigung für den unterrichtenden Lehrer, das Kind im entsprechenden Zimmer abzuholen und mitzunehmen.
Gesetzliche Grundlage: Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung)